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Haftungsausschluss – Wichtige Hinweise 

Übernahmeangebot Faurecia Participations GmbH / Hella GmbH & Co. KGaA

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Faurecia Participations GmbH zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem am 14. August 2021 angekündigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum Erwerb sämtlicher nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktien der Hella GmbH & Co. KGaA gegen Zahlung einer Gegenleistung (das „Übernahmeangebot“), vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

Die Faurecia Participations GmbH („Bieterin“) veröffentlicht auf den folgenden Seiten Informationen betreffend das Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung).

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Hella GmbH & Co. KGaA dar. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebot sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Hella GmbH & Co. KGaA wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Soweit Bekanntmachungen auf dieser Internetseite zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die Bieterin und die verbleibenden Aktionäre der Hella GmbH & Co. KGaA oder zukünftiger Finanzergebnisse der Bieterin, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage in anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in anderen Rechtsordnungen veröffentlicht, übermittelt, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Übermittlung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Gestattung oder der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht beachtet oder gewährt wurden oder nicht vorliegen.

Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Aktionären der Hella GmbH & Co. KGaA (einschließlich solchen mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden.

Die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums möglicherweise rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Aktionären der Hella GmbH & Co. KGaA, die außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und das Übernahmeangebot außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen von Deutschland, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

Dieses Übernahmeangebot kann von Aktionären der Hella GmbH & Co. KGaA mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (die „US-Aktionäre“) angenommen werden. Dieses Übernahmeangebot unterliegt den Ausnahmeregelungen des U.S. Securities Exchange Acts von 1934 in seiner geänderten Fassung (der „U.S. Exchange Act“). Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot bestimmten verfahrenstechnischen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Abwicklungsverfahren, die sich von denen unterscheiden, die nach dem U.S. Exchange Act gelten.

Für US-Aktionäre kann es schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den US-Bundeswertpapiergesetzen durchzusetzen, da die Bieterin und die Hella GmbH & Co. KGaA ihren Sitz in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten von Amerika haben und einige oder alle ihrer jeweiligen Geschäftsleiter oder leitenden Angestellten in einem anderen Land als dem der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sein können. US-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, ein nicht-US-amerikanisches Unternehmen oder dessen Geschäftsleiter oder leitenden Angestellte vor einem nicht-US-amerikanischen Gericht wegen einer Verletzung der US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Infolgedessen kann es für US-Aktionäre schwierig oder unmöglich sein, innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika Klage gegen die Bieterin und die Hella GmbH & Co. KGaA und ihre jeweiligen Geschäftsleiter oder leitenden Angestellten zu erheben oder Urteile von Gerichten der Vereinigten Staaten von Amerika zu erwirken, die auf zivilrechtlichen Verpflichtungen gemäß den Bundeswertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika beruhen. Darüber hinaus sollten US-Aktionäre nicht davon ausgehen, dass deutsche Gerichte: (i) Urteile von US-Gerichten vollstrecken würden, die in Verfahren gegen solche Personen ergangen sind, die auf zivilrechtlichen Verpflichtungen gemäß den Bundeswertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika beruhen; oder (ii) in eigenen Verfahren Ansprüche gegen solche Personen durchsetzen würden, die auf zivilrechtlichen Verpflichtungen gemäß den Bundeswertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika beruhen.

Soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig ist, können die Bieterin und ihre Tochterunternehmen oder Makler (die gegebenenfalls als Vertreter oder im Namen und Auftrag der Bieterin oder ihrer Tochterunternehmen handeln) sowohl vor als auch nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage außerhalb dieses Übernahmeangebots direkt oder indirekt Aktien der Hella GmbH & Co. KGaA oder hierauf bezogene Wertpapiere erwerben oder einen solchen Erwerb veranlassen. Diese Erwerbe können entweder auf dem freien Markt (open market) zu den jeweils gültigen Preisen oder in privaten Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Soweit Informationen über solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, werden diese Informationen in den Vereinigten Staaten von Amerika durch eine Pressemitteilung oder auf andere Weise in einer mit der Veröffentlichung in Deutschland vergleichbaren Weise bekannt gegeben. Außerhalb dieses Übernahmeangebots werden keine Erwerbe in den Vereinigten Staaten von Amerika durch oder im Namen der Bieterin oder ihrer Tochterunternehmen getätigt. Tochterunternehmen der Finanzberater der Bieterin können im Rahmen des gewöhnlichen Handels mit Wertpapieren der Hella GmbH & Co. KGaA tätig werden, was Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb solcher Wertpapiere einschließen kann.

Die Angebotsunterlage wurde weder bei einer bundes- oder bundesstaatlichen Wertpapierkommission oder einer Aufsichtsbehörde einer Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika eingereicht oder von einer solchen überprüft, noch hat eine solche Kommission oder Behörde die Richtigkeit oder Angemessenheit der Angebotsunterlage beurteilt. Jede gegenteilige Zusicherung ist rechtswidrig und kann eine strafbare Handlung darstellen.

Mit Anklicken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen haben. Ihre Daten können von der Faurecia Participations GmbH gespeichert und zu Zwecken der Einhaltung von geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet werden.